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Studie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen

Studie zeigt erheblichen Handlungsbedarf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen auf.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, wie Kundenlisten, Innovationsideen und technisches Know-how ergreifen. Tun sie dies nicht, besteht kein gesetzlicher Schutz und die Unternehmen können im schlimmsten Fall rechtlich nicht gegen Datendiebe und Betriebsspione vorgehen. Das Erfordernis der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ entstammt der EU-Know-how-Schutz-Richtlinie und ist eine EU-weite Anforderung. Dennoch ergibt sich aus der von der inter- nationalen Wirtschaftskanzlei CMS beauftragten Studie „Open Secrets? Guarding value in the intangible economy“, dass nur die Hälfte der befragten Unter- nehmen bisher überhaupt aktive Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

In der von CMS beauftragten und von The Economist Intelligence Unit verfassten Studie wurde untersucht, inwieweit Unternehmen immaterielle Werte als Geschäftsgeheimnisse identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Studie basiert auf einer Befragung von 314 Führungskräften aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den USA, Singapur und China. Das Ergebnis der Studie: Drei von vier Führungskräften glauben, dass mehr in den Schutz von Geschäftsgeheimnissen investiert werden müsse. Die Relevanz von Geschäftsgeheimnissen in der heutigen Zeit wird also durchaus erkannt. Zwar meinen 75 % der Befragten, dass mehr in den Geheimnisschutz investiert werden muss, dennoch haben laut Umfrage lediglich die Hälfte der Unternehmen überhaupt aktiv Sicherungsmaßnahmen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse getroffen. Angesichts der Relevanz wohl deutlich zu wenig, zumal unklar ist, ob die ergriffenen Maßnahmen insgesamt ausreichend sind.

Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass die Gefahr meist innerhalb des eigenen Unternehmens gesehen wird. 48 % der Befragten sehen eine Gefährdung der unternehmenseigenen Geschäftsgeheimnisse aufgrund Geheimnisverrats durch eigene Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen insbesondere in Schulungsmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter investieren. Es sei empfehlenswert, ein Bewusstsein bei der Belegschaft dahingehend zu schaffen, was Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens sind und wie diese zu schützen sind. Darüber hinaus sollen entsprechende Schulungsmaßnahmen auch der Abschreckung dienen, indem sie darüber aufklären, was die Konsequenzen bei einem Geheimnisverrat sein können. Einerseits zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz, andererseits aber auch die Einleitung eines Strafverfahrens und damit strafrechtliche Folgen.

49 % der Befragten sehen Schwachstellen in der IT-Sicherheit als großes Risiko für die Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens. Die IT-Sicherheit ist aber kein separates Thema, sondern sollte im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen betrachtet und auch angegangen werden. Entsprechende Sicherheitsstandards können z.B. in einer IT-Richtlinie des jeweiligen Unternehmens festgelegt werden. (Quelle: Online-Zeitschrift Compliance – Ausgabe Juli/August 2021)