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Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz passiert ebenfalls abschließend den Bundesrat

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz unverändert passieren lassen.

In seiner heutigen Sitzung hat sich das Bundesratsplenum auch abschließend mit dem Bundestagsbeschluss zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befasst.

Um aufdecken zu können, welche natürlichen Personen hinter international verschachtelten Unternehmensstrukturen stecken, sollen sich die europäischen Transparenzregister vernetzen – dies sieht die einschlägige EU-Richtlinie 2019/1953 vor, die hiermit in nationales Recht umgesetzt wird. Das vom Bundestag beschlossene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz führt dazu eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für solche Gesellschaften ein, die bislang ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht an das deutsche Transparenzregister direkt zu melden hatten. Der entstehende einheitliche Datensatz soll so einen EU-weiten Austausch ermöglichen und die Aussagekraft des Transparenzregisters insgesamt verbessern.

Bislang handelt es sich bei dem deutschen Transparenzregister lediglich um ein sog. Auffangregister, das in aller Regel auf andere Register wie das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister verweist. Für einen Großteil der deutschen Gesellschaften besteht daher im Transparenzregister selbst noch kein strukturierter Datensatz in einem einheitlichen Datenformat. Das deutsche Transparenzregister wird nunmehr zu einem Vollregister aufgewertet.

Der Bundesrats-Ausschuss für Innere Angelegenheiten hatte dem Bundesrat empfohlen, zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er forderte, einige Anliegen aus der Stellungnahme des Bundesrates zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf durchzusetzen, die der Bundestag bei Verabschiedung des Gesetzes nicht berücksichtigt hatte.

Der federführende BR-Finanzausschuss und der BR-Wirtschaftsausschuss haben dagegen dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, das vom Bundestag beschlossene Gesetz also zu billigen. Dem ist der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss gefolgt.