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Verbandssanktionengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz werden in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet

Das von der Bundesregierung geplante Verbandssanktionengesetz sowie das geplante Hinweisgeberschutzgesetz werden in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach nicht mehr kommen.

Aus dem politischen Berlin kommen immer mehr Signale, dass das Vorhaben eines Verbandssanktionengesetzes für diese Legislaturperiode wohl „gescheitert“ ist. Der diesbezügliche Entwurf der Bundesregierung wurde am 21. Oktober 2020 in den Bundestag eingebracht; seitdem ist nichts weiter passiert.

Vor dem Hintergrund, dass bis zur Sommerpause und danach anstehenden Bundestagswahl am 26. September der Bundestag nur noch drei Sitzungswochen (17. Mai bis 21. Mai, 7. Juni bis 11. Juni und 21. Juni bis 25. Juni) hat, zeichnet sich damit ab, dass dieses Gesetzesvorhaben dem sog. Diskontinuitätsgrundsatz unterfallen wird, d. h. alle in dieser Legislaturperiode nicht endgültig abgeschlossenen Gesetzesvorhaben müssen in der neuen Legislaturperiode – sofern von der neuen Bundesregierung politisch so gewünscht – komplett neu eingebracht werden.

Es ist davon auszugehen, dass das gleiche Schicksal wohl auch das geplante Hinweisgeberschutzgesetz treffen wird. Für dieses Gesetzesvorhaben liegt bisher nur ein vom Bundesjustizministerium im Dezember 2020 erarbeitete Referentenentwurf vor .“