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Weitere BGH-Entscheidung zum Einsturz des Historischen Archivs in Köln

BGH hebt Verurteilung eines Bauüberwachers im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs in Köln auf

Nach der Pressemitteilung 68/2022 vom 30. Mai 2022 hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 (Az. 2 StR 418/19) die Verurteilung eines „Bauüberwachers“ wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln aufgehoben.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen tateinheitlicher zweifacher fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 3. März 2009 zu dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln sowie zweier Wohngebäude, bei dem zwei Menschen zu Tode kamen. Ursache hierfür war zur Überzeugung der Strafkammer die Havarie einer im Zuge eines Bauprojekts in der Nähe der Gebäude ausgehobenen Baugrube, deren seitliche Umschließung zuvor nur unzureichend erstellt worden war, so dass am Unglückstag insbesondere Erdreich von unterhalb der Gebäude innerhalb kurzer Zeit in die Baugrube strömen konnte. Der Angeklagte war auf Seiten der Bauherrin damit betraut, die Tätigkeit der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft zu kontrollieren. Nach den Wertungen des Landgerichts kam er seiner Aufgabe jedoch nur unzureichend nach und schritt bei der mangelhaften Erstellung der Baugrubenumschließung nicht ein.

Auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten hin hat der BGH das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Richter der Strafkammer wurden nach der mündlichen Verkündung des Urteils sämtlich in einen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts rechtshängigen Verfahren als Zeugen zum selben Tatgeschehen vernommen. Sie waren von da an von Gesetzes wegen von der weiteren Ausübung des Richteramtes in der vorliegenden Sache ausgeschlossen und waren deswegen daran gehindert, die – bis dahin noch nicht erfolgte – rechtskonforme Herstellung der schriftlichen Urteilsgründe vorzunehmen. Nach § 22 StPO ist ein Richter nämlich von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen,… wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist.

Auf die durch den Angeklagten ebenfalls erhobene Sachrüge kam es daher nicht mehr an. 

Mit Urteil vom 13. Oktober 2021 hat der 2. Strafsenat des BGH das Urteil des Landgerichts auch auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft hin im Hinblick auf zwei freigesprochene Bauleiter aufgehoben.