ZUSATZ INFORMATIONEN

Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt

Leitlinien und praktische Hinweise zur vorzeitigen Löschung wegen Selbstreinigung veröffentlicht

Das Bundeskartellamt hat gestern (25. November 2021) Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister sowie Praktische Hinweise für einen Antrag auf Löschung veröffentlicht.

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern in Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Je nach Art des Verstoßes kann ein Eintrag eines Unternehmens drei oder fünf Jahre im Register stehen. Eintragungen können jedoch vorzeitig aus dem Register gelöscht werden, wenn sich das betreffende Unternehmen erfolgreich einer sog. vergaberechtlichen Selbstreinigung unterzogen hat.

Mit den Leitlinien konkretisiertes Bundeskartellamt, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister notwendig sind. Unternehmen müssen ihr vergangenes Fehlverhalten aufarbeiten und vorbeugende Maßnahmen für die Zukunft ergreifen. Auf diese Weise wird Compliance in den Unternehmen ausgebaut. Gleichzeitig veröffentlicht das Bundeskartellamt praktische Hinweise für die Antragstellung. Dies soll eine Hilfestellung gerade für kleine und mittlere Unternehmen sein.

Das Bundeskartellamt hat im März dieses Jahres den Betrieb des Wettbewerbsregisters mit dem Start der Registrierung öffentlicher Auftraggeber aufgenommen. Relevante Rechtsverstöße sind ab dem 1. Dezember 2021 durch die Verfolgungsbehörden anders Register zu melden. Ab diesem Zeitpunkt haben auch Auftraggeber, soweit sie sich bereits beim Register haben registrieren lassen, die Möglichkeit zur Abfrage.

Eine vorzeitige Löschung eines zuvor im Wettbewerbsregister eingetragenen Unternehmens setzt unter anderem voraus, dass das Unternehmen die durch sein Fehlverhalten entstandenen Schäden ausgleicht, aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet und technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Fehlverhaltens trifft (sog. Compliance-Maßnahmen).

Der gestrigen Veröffentlichung der beiden Regelwerke ging eine öffentliche Konsultation eines Entwurfs der Leitlinien und der Praktischen Hinweise voraus. An dieser Konsultation hat sich auch der Trägerverein EMB-Wertemanagement Bau e.V. mit einer Stellungnahme, die in eine Gesamtstellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie eingeflossen ist, beteiligt.

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, sind die eingegangenen Stellungnahmen von öffentlichen Stellen, Verbänden, Rechtsanwälten und weiteren interessierten Kreisen ausgewertet und berücksichtigt worden.

Die Leitlinien zur vorzeitigen Löschung wegen Selbstreinigung und die praktischen Hinweise für einen Antrag finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts (www.bundeskartellamt.de/wettbewerbsregister​​​​​​​).