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Wettbewerbsregister: Bundeskartellamt legt Entwurf der Leitlinien zur Selbstreinigung vor

Das Bundeskartellamt hat den Entwurf seiner Leitlinien zur vorzeitigen Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung veröffentlicht.

Das Bundeskartellamt hat in dieser Woche den Entwurf der „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ sowie den Entwurf von „Praktischen Hinweisen für einen Antrag“ veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hierzu bis 20. Juli 2021 Stellung zu nehmen.

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern in Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Wenn das betreffende Unternehmen sich einer sog. vergaberechtlichen Selbstreinigung unterzogen hat, können Eintragungen vorzeitig aus dem Register gelöscht werden. Das Bundeskartellamt hat Ende März 2021 den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen.

Mit den Leitlinien des Bundeskartellamts soll konkretisiert werden, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister notwendig sind. Unternehmen müssen ihr vergangenes Fehlverhalten aufarbeiten und vorbeugende Compliance-Maßnahmen für die Zukunft ergreifen. Mit den praktischen Hinweisen für die Antragstellung soll eine schnelle Prüfung eines diesbezüglichen Antrags möglich werden. Dies ist als Hilfestellung des Bundeskartellamts gerade für kleine und mittlere Unternehmen gedacht, die eine solche Selbstreinigung erfolgreich durchlaufen sollen.

Das Verfahren zur vorzeitigen Löschung wegen Selbstreinigung ist in § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass das Bundeskartellamt als registerführende Behörde über entsprechende Anträge auf vorzeitige Löschung entscheidet und die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Selbstreinigung mit entsprechenden Leitlinien konkretisiert.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sehen unter anderem vor, dass ein Unternehmen die durch sein Fehlverhalten entstandenen Schäden ausgleichen, aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten und technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Fehlverhaltens treffen muss (sog. Compliance-Maßnahmen).

Der EMB-Trägerverein wird sich an dieser Konsultation selbstverständlich beteiligen. Anregungen hierzu werden jederzeit gerne entgegengenommen.

Bei Interesse finden Sie die beiden vom Bundeskartellamt vorgelegten Entwurfstexte unter den nachfolgend angegebenen Links.

Konsultation Selbstreinigung Leitlinien

Konsultation Selbstreinigung Praktische Hinweise