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Zwei Bauunternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug zu Freiheitsstrafen verurteilt

LG Darmstadt verurteilt zwei Bauunternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug zu Freiheitsstrafen

Das Landgericht Darmstadt verurteilte am 6. März 2023 einen im Raum Darmstadt ansässigen faktischen Geschäftsführer einer Baufirma zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und seinen mitangeklagten Sohn (Inhaber der Firma) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Strafe des Sohnes wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt beschäftigten die beiden Angeklagten im Zeitraum von Januar 2016 bis November 2019 mehrere Arbeitnehmer, ohne sie ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Dadurch wurden Beiträge zur Sozialversicherung nicht rechtzeitig und vollständig entrichtet und somit hinterzogen, womit der Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt erfüllt wurde.

Zusätzlich haben sich die beiden Angeklagten der Steuerhinterziehung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialkasse der Bauwirtschaft in mehreren Fällen strafbar gemacht. Der Schaden beträgt insgesamt rund 3 Mio. Euro.

Der Geschäftsführer wurde Anfang des Jahres 2022 durch Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt festgenommen, da Fluchtgefahr im Raum stand. In Rahmen der Ermittlungen waren Geldflüsse ins Ausland festgestellt worden.

Neben der verhängten Strafe müssen die Unternehmer die hinterzogenen Beiträge entrichten. Sie tragen auch die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

(Quelle: Generalzolldirektion, Pressemitteilung vom 17. März 2023)